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Sie möchten nicht Ihr gesamtes Ackerland verkaufen, sondern nur einen Teil davon – etwa um Kapital freizusetzen und den Rest weiter zu bewirtschaften oder zu verpachten? Das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber vorab eine amtliche Grundstücksteilung. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess: von der Klärung, ob sich eine Teilung lohnt, über die Vermessung bis zum Verkauf der neuen Teilfläche.
Damit ein Teil Ihres Ackerlands rechtlich selbstständig verkauft werden kann, muss er zunächst als eigenes Flurstück im Liegenschaftskataster entstehen – dieser Vorgang heißt Grundstücksteilung oder Flurstückszerlegung. Erst danach kann das neue Flurstück eigenständig im Grundbuch geführt und notariell verkauft werden. Eine Teilung lohnt sich typischerweise, wenn
Die Teilung ist ein amtlicher Vorgang und läuft in mehreren, klar getrennten Schritten ab:
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das zuständige Katasteramt übernimmt die Teilungsvermessung.
Die neuen Grenzpunkte werden vor Ort festgelegt und mit Grenzsteinen bzw. -zeichen markiert.
Alle Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, betroffene Nachbarn) werden zum Grenztermin geladen und erkennen die neue Grenze an – festgehalten in der Grenzniederschrift.
Das Katasteramt übernimmt die Vermessungsergebnisse und vergibt eine neue Flurstücksnummer.
Der Verkauf der neuen Teilfläche wird beim Notar beurkundet und die Eigentumsänderung ins Grundbuch eingetragen.
Insgesamt sollten Sie für den gesamten Prozess drei bis sechs Monate einplanen, in komplexeren Fällen auch länger – die Katasterbämter benötigen je nach Region unterschiedlich lange für die Übernahme der Vermessungsergebnisse.
Die Kosten hängen von der Anzahl der neuen Grenzpunkte, der Anzahl der entstehenden Flurstücke, dem Bodenwert der Fläche und dem Bundesland ab – das Vermessungsrecht ist Ländersache, entsprechend unterscheiden sich die Gebührenordnungen. Als grobe Orientierung:
Der größte Kostenblock. Bei Ackerland mit niedrigem Bodenwert liegen die Gebühren pro Meter Grenzlänge meist deutlich unter denen von Bauland. Insgesamt bewegen sich die Gesamtkosten für eine einfache Teilung meist zwischen 2.500 und 5.000 €, bei größeren oder komplexeren Flächen auch darüber.
Für die Beurkundung der Teilung bzw. des anschließenden Verkaufs fallen zusätzlich die üblichen Notar- und Grundbuchgebühren an.
In der Regel der Antragsteller, also der Eigentümer der zu teilenden Fläche. Bei einem geplanten Verkauf lässt sich dies aber auch individuell mit dem Käufer vereinbaren.
Neben den allgemeinen Wertfaktoren von Ackerland spielen bei Teilflächen einige zusätzliche Aspekte eine Rolle:
Ist die neue Fläche eigenständig erschlossen, oder muss ein Wegerecht über die Restfläche eingetragen werden?
Gut geschnittene, maschinengängige Teilflächen erzielen bessere Preise als schmale Splitterflächen.
Eine Teilung sollte den Wert und die Bewirtschaftbarkeit der verbleibenden Fläche nicht unötig mindern – das planen wir von Anfang an mit ein.
Eignet sich die Teilfläche besonders für einen bestimmten Zweck (z. B. Photovoltaik), kann das den Preis gezielt steigern.
Auch für die neu entstandene Teilfläche gilt beim Verkauf die Genehmigungspflicht nach dem Grundstückverkehrsgesetz wie für jede andere landwirtschaftliche Fläche. Bei unbebauten, rein landwirtschaftlich genutzten Flächen ist außerhalb von Bebauungsplangebieten in den meisten Bundesländern keine gesonderte baurechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich – anders als bei Bauland. Trotzdem sollte am Ende keine Situation entstehen, die geltendem Planungsrecht widerspricht. Wir prüfen das für Sie im Vorfeld, damit die Teilung nicht an einer Formalität scheitert.
Hinweis: Die genauen Regelungen zur Teilungsgenehmigung sind Ländersache und können abweichen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Auch für Teilflächen sind bereits passende Interessenten vorgemerkt
Wir koordinieren für Sie sowohl die Vermessung als auch die anschließende Vermarktung der Teilfläche aus einer Hand – und stimmen die Teilung so ab, dass die Restfläche für Sie oder Ihren Pächter weiter optimal nutzbar bleibt. Grundlegende Informationen zu Wertfaktoren, Ablauf und dem allgemeinen Verkaufsprozess finden Sie auf unserer Hauptseite Ackerland verkaufen. Soll nur ein Teil einer geerbten Fläche verkauft werden, lesen Sie auch unsere Seite Geerbtes Ackerland verkaufen.
Nein. Damit ein Teil einer Fläche eigenständig verkauft werden kann, muss zuerst eine amtliche Grundstücksteilung (Flurstückszerlegung) erfolgen. Erst danach existiert ein eigenes, im Grundbuch führbares Flurstück.
Meist drei bis sechs Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Katasteramts und der Komplexität des Falls.
In der Regel der Antragsteller, meist also der Eigentümer der zu teilenden Fläche. Bei einem geplanten Verkauf kann dies aber individuell mit dem Käufer vereinbart werden.
Bei rein landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb von Bebauungsplangebieten ist in den meisten Bundesländern keine gesonderte baurechtliche Teilungsgenehmigung nötig. Die Genehmigungspflicht nach dem Grundstückverkehrsgesetz beim späteren Verkauf bleibt davon unberührt.
Das kommt auf den Zuschnitt an. Eine ungünstig gewählte Trennlinie kann die Bewirtschaftbarkeit der Restfläche beeinträchtigen. Wir planen die Teilung deshalb so, dass sowohl die verkaufte Teilfläche als auch die Restfläche sinnvoll nutzbar bleiben.