
Seit 1989 in Münster zuhause, deutschlandweit für Sie im Einsatz
Der erzielbare Preis für Ackerland unterscheidet sich von Region zu Region teils erheblich – Bodengüte (Ackerzahl), Lage und die aktuelle Nachfrage entscheiden darüber, was sich am Markt tatsächlich realisieren lässt. Wer Ackerland verkaufen möchte, sollte deshalb den lokalen Bodenmarkt und den aktuellen Bodenrichtwert kennen, sonst bleibt beim Verkauf schnell Geld liegen. Als spezialisierter Makler für Agrarflächen ermitteln wir den realistischen Marktwert Ihrer Fläche, prüfen Kaufinteressenten vorab auf Bonität und vermitteln diskret – bundesweit.
35+
Jahre am Markt
20+
Kollegen deutschlandweit
100%
bonitätsgeprüfte Kaufinteressenten
IVD
zertifizierter Fachmakler
Einen Überblick über die regionale Preisentwicklung geben unsere Beiträge zu den Bodenpreisen 2025 und zu Solarpark vs. Acker. Besitzen Sie zusätzlich Wald oder Flächen ab 75 Hektar mit Eigenjagd, steigert das den Gesamtwert. Eine belastbare Bewertung betrachtet Ihre Fläche im Detail – kostenlos und unverbindlich.
Ein pauschaler Quadratmeterpreis sagt beim Ackerland wenig aus – der Markt ist stark regional und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich (Quelle: Statistisches Bundesamt); der Regierungsbezirk Münster zählt bundesweit zu den Spitzenregionen. Was Ihre konkrete Fläche wert ist, bestimmen diese Faktoren:
Diskret vermittelt – zur vollsten Zufriedenheit unserer Auftraggeber
Von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin – wir übernehmen die vollständige Abwicklung
Wir bewerten Ihre Fläche anhand von Bodendaten, Lage und aktuellen Marktvergleichen.
Wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen (Grundbuch, Flurkarte, Pachtverträge) und klären: klassischer Verkauf oder Auktion.
Wir bereiten Ihre Fläche aussagekräftig und verkaufsfördernd auf.
Gezielt aus unserem Netzwerk vorgemerkter, bonitätsgeprüfter Interessenten – auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.
Wir verhandeln den Preis und prüfen die Erwerbereignung – wegen des Grundstückverkehrsgesetzes entscheidend.
Beurkundung, Antrag auf die Grundstückverkehrsgenehmigung und Eintragung ins Grundbuch.
Geprüfte Bewertungen über ProvenExpert
★★★★★
„Wir können Herrn Dittmer nur weiterempfehlen! Sein Marktwissen hat uns viele Hürden beim Verkauf genommen. Vielen Dank nochmal.“– Ute L.
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„Beste Ergebnisse, marktgerechte Preise – trotz aller Widrigkeiten. Ich werde alle Immobiliengeschäfte ausschließlich mit diesem Team abwickeln.“– Shakib M.
Finden Sie hier den passenden Käufer für Ihr Ackerland
Anders als beim Verkauf eines Hauses ist der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen nicht frei möglich – der Gesetzgeber schützt die Agrarstruktur. Diese Punkte behalten wir für Sie im Blick:
Der Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in der Regel einer Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde; den Antrag stellt üblicherweise der Notar. Erst danach ist die Eintragung ins Grundbuch möglich. Versagt werden kann die Genehmigung u. a. bei einer „ungesunden Verteilung von Grund und Boden“ oder bei deutlich überhöhtem Kaufpreis. Für kleine Flächen gelten je nach Bundesland Freigrenzen (z. B. Niedersachsen unter 0,5 ha, Schleswig-Holstein unter 2 ha).
Im Genehmigungsverfahren kann ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt werden: Eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft tritt dann anstelle des Käufers in den Kaufvertrag ein, um die Fläche einem Landwirt zuzuführen. Ihr vereinbarter Kaufpreis bleibt dabei erhalten – wichtig ist, den Ablauf von Anfang an einzuplanen.
Ist Ihre Fläche verpachtet, gilt „Kauf bricht nicht Pacht“ (§ 594 BGB): Der Pachtvertrag geht auf den Käufer über. Das schließt einen Verkauf nicht aus, beeinflusst aber Käuferkreis und Preis. Ausführliche Informationen zu Käuferkreis, Kündigungsfristen und Wertfaktoren bei laufender Pacht finden Sie auf unserer Seite Verpachtetes Ackerland verkaufen.
Pachtvertrag oder Genehmigungsweg unklar? Bereiten Sie die Vermarktung gemeinsam mit einem spezialisierten Ansprechpartner vor. Jetzt Kontakt aufnehmen »
Gut vorbereitet verkauft sich Ackerland schneller und zum besseren Preis
Stimmen die Eigentümerangaben im Grundbuch mit der tatsächlichen Verkaufsbefugnis überein?
Welche Flächen werden konkret verkauft – ganze Flurstücke oder Teilflächen?
Liegen aktuelle Boden- und Ackerzahlen vor?
Ist die Fläche verpachtet – und wie lange läuft der Vertrag noch?
Ist der Weg rechtlich gesichert und für Landmaschinen geeignet?
Bestehen Wege-, Leitungs- oder Vorkaufsrechte auf der Fläche?
Gibt es Umwelt-, Wasserschutz- oder sonstige Nutzungsauflagen?
Greift das Grundstückverkehrsgesetz – und mit welcher Bearbeitungszeit ist zu rechnen?
Gehört die Fläche zu Privat- oder Betriebsvermögen?
Direktverkauf, diskrete Vermarktung oder Bieterverfahren – was passt zu Ihrer Fläche?
Unsicher bei einem dieser Punkte? Genau hier setzen wir an – wir bereiten Ihre Fläche verkaufsfertig auf und übernehmen die komplette Abwicklung. Jetzt unverbindlich beraten lassen »
Bei pauschalen Begriffen wie „klimaneutral“ besteht künftig ein Abmahnrisiko.
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Weiterlesen ›Ob beim Verkauf Steuern anfallen, hängt vor allem davon ab, ob die Fläche zu Ihrem Privatvermögen oder zu einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört.
Hier greift die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG. Verkaufen Sie mehr als zehn Jahre nach dem Kauf, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei; innerhalb der zehn Jahre wird er mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Maßgeblich ist der Tag des notariellen Kaufvertrags. Bei geerbten oder geschenkten Flächen wird die Besitzzeit des Vorbesitzers angerechnet.
Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Gestaltungen wie die § 6b-Rücklage (Übertragung des Gewinns auf eine Reinvestition) oder die begünstigte Betriebsaufgabe können die Steuerlast jedoch deutlich senken.
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke verkauft, kann in den gewerblichen Grundstückshandel rutschen – mit zusätzlichen Folgen wie der Gewerbesteuer.
Hinweis: Die steuerliche Beurteilung landwirtschaftlicher Flächen ist komplex und stets einzelfallabhängig. Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung – ziehen Sie vor dem Verkauf Ihren Steuerberater hinzu
Kostenlose Ersteinschätzung
Teilen Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Fläche mit. Unsere Spezialisten prüfen Lage, Bodengüte, Nutzung und regionale Vergleichswerte und melden sich persönlich bei Ihnen.
Michael Dittmer
Geschäftsführender Gesellschafter
Land- und Forstmakler
Hagen Pingel
Immobilienmakler
B.Sc. Agrarwissenschaften / Landwirt
8
Städte in ganz Deutschland
Zentrale in Münster
Sie benötigen u. a. den aktuellen Grundbuchauszug, einen Flur- und Katasterplan mit Flächenangabe, Angaben zur Bodenklasse/Bodengüte sowie gegebenenfalls Pachtverträge oder sonstige Rechte (z. B. Wegerechte). Wir von Landimmo24 unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und auf Vollständigkeit zu prüfen.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung von Parametern wie Lage, Bodengüte (Ackerzahl/Bodenpunkte), Nutzungsart, Größe, Zuschnitt, Erschließung, Pachtverhältnissen und Marktnachfrage. Unser IVD-zertifiziertes Team verfügt über langjährige Marktkenntnis und sorgt für eine realistische Einschätzung – Ziel ist ein fairer Marktpreis für Sie.
Das hängt von Lage, Flächengröße und individuellen Rahmenbedingungen ab. In vielen Fällen gelingt ein erfolgreicher Abschluss innerhalb weniger Monate. Zu beachten ist zudem die behördliche Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz, die den Abschluss um einige Wochen verlängern kann. Gemeinsam mit Ihnen legen wir einen Zeitrahmen fest und betreuen Sie bis zur finalen Vertragsunterzeichnung.
Wir übernehmen die vollständige Abwicklung: Wir prüfen Ihre Immobilie, erstellen ein professionelles Exposé, sprechen gezielt unsere bonitätsgeprüften Kaufinteressenten an und führen Besichtigungen durch. Sie werden durchgängig informiert und müssen nicht selbst aktiv Käufer suchen.
Beim Verkauf über Landimmo24 entstehen für Sie als Verkäufer in der Regel keine Kosten, da unsere Vergütung vollständig vom Käufer übernommen wird. Notar- und Grundbuchkosten trägt – wie gesetzlich vorgesehen – der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wird. Wir informieren Sie vor Beginn transparent über alle Abläufe und Konditionen.
Nein. Auf Wunsch vermarkten wir Ihre Fläche vollständig diskret – ausschließlich über unser Netzwerk vorgemerkter, bonitätsgeprüfter Kaufinteressenten und ohne öffentliches Inserat. Gerade Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen legen darauf oft besonderen Wert.
Ja. Bei einer verpachteten Fläche geht der bestehende Pachtvertrag auf den Käufer über (Kauf bricht nicht Pacht). Das schließt einen Verkauf nicht aus, beeinflusst aber den Käuferkreis und den erzielbaren Preis. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Verpachtetes Ackerland verkaufen (landimmo24.de/verpachtetes-ackerland-verkaufen).