
Seit 1989 in Münster zuhause, deutschlandweit für Sie im Einsatz
Der Verkauf einer Reitanlage – mit Wohnhaus, Stallungen, Reithalle, Reitplatz und ausreichend Weideflächen – ist ein besonderes Marktsegment: Die Zielgruppe ist klein, anspruchsvoll und international vernetzt. Profireiter, Züchter und Betreiber von Pensionsställen erwarten perfekte Bedingungen für ihre Pferde und verfügen meist über das nötige Eigenkapital, um zügig zu entscheiden. Als spezialisierter Makler für Reitimmobilien ermitteln wir den realistischen Marktwert Ihrer Anlage, prüfen Kaufinteressenten vorab auf Bonität und vermitteln diskret – bundesweit.
35+
Jahre am Markt
20+
Kollegen deutschlandweit
5.000+
vorgemerkte Kaufinteressenten
IVD
zertifizierter Fachmakler
Der Wert einer Reitanlage hängt von weit mehr ab als von Wohn- oder Grundstücksfläche. Wir berücksichtigen Ausstattung, Betriebskonzept und Lage im Detail – kostenlos und unverbindlich.
Nähe zu Städten, Turnierzentren und Reitrouten sowie eine LKW-fähige Zufahrt steigern die Nachfrage spürbar.
Größe, Bodenaufbau und Zustand von Halle und Platz sind für Profi- und Turnierreiter oft ausschlaggebend.
Anzahl, Größe und Zustand der Boxen sowie Sattelkammer, Waschplatz und Führanlage beeinflussen den Preis.
Arrondierte, ausreichend große Weideflächen in unmittelbarer Nähe sind ein starkes Verkaufsargument.
Zustand, Baujahr und Wohnfläche des Haupthauses sowie vorhandene Nebengebäude (Lagerhalle, Maschinenhalle).
Ein laufender Pensionsbetrieb, eine Reitschule oder ein Zuchtprogramm mit stabilem Umsatz erhöht den Wert deutlich.
Diskret vermittelt – zur vollsten Zufriedenheit unserer Auftraggeber
Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe – wir übernehmen die vollständige Abwicklung
Vor-Ort-Besichtigung und Bewertung anhand Ausstattung, Betriebskonzept, Lage und aktuellen Marktvergleichen.
Wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen (Grundbuch, Bau- und Stallgenehmigungen, ggf. Pensions-/Pachtverträge) und klären: diskrete oder öffentliche Vermarktung.
Gemeinsam mit einem Immobilienfotografen bereiten wir Ihre Anlage aussagekräftig und verkaufsfördernd auf.
Aus unserer bundesweiten Kundendatenbank sowie über Fachzeitschriften und Reitsportportale – auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.
Wir führen alle Besichtigungen und Vertragsverhandlungen und prüfen Interessenten vorab auf Kaufkraft.
Vom notariellen Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie in jeder Phase.
Jeder Verkauf ist anders – hier finden Sie vertiefende Informationen zu Ihrem Anlass, Ihrem Anlagentyp und Ihrer Region.
Geprüfte Bewertungen über ProvenExpert
★★★★★
„Wir können Herrn Dittmer nur weiterempfehlen! Sein Marktwissen hat uns viele Hürden beim Verkauf genommen. Vielen Dank nochmal.“– Ute L.
★★★★★
„Beste Ergebnisse, marktgerechte Preise – trotz aller Widrigkeiten. Ich werde alle Immobiliengeschäfte ausschließlich mit diesem Team abwickeln.“– Shakib M.
Finden Sie hier den passenden Käufer für Ihre Reitanlage
Beim Verkauf einer Reitanlage sind nicht nur klassische Immobiliengesetze relevant, sondern auch Bauplanungsrecht, Tierhaltungsrecht, Emissionsschutz und Wasserrecht. Diese Punkte behalten wir für Sie im Blick:
Stallungen und Reithallen im Außenbereich sind baurechtlich nur privilegiert zulässig, wenn der Betrieb als Landwirtschaft im Sinne von § 201 BauGB gilt – das heißt mit überwiegend eigener Futtergrundlage. Als grober Richtwert gilt dabei ca. 0,35 Hektar eigene oder langfristig (i. d. R. ≥ 12 Jahre) gepachtete Fläche je Pferd. Ein reiner Pensionspferdebetrieb ohne eigene Futtergrundlage gilt baurechtlich als Gewerbe und erhält keine Privilegierung – das kann den Kreis genehmigungsfähiger Käufernutzungen einschränken. Wir prüfen den Status Ihrer Anlage frühzeitig, damit im Verkaufsprozess keine bösen Überraschungen entstehen.
Für Stallgebäude, Reithalle, Reitplatz-Unterbau sowie Gülle-/Mistlager gelten eigene Bau-, Brandschutz-, Tierseuchenschutz- und Emissionsschutzauflagen. Liegen die entsprechenden Genehmigungen vollständig vor, beschleunigt das den Verkauf spürbar – wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung.
Ist Ihre Anlage verpachtet oder läuft ein Pensionspferdebetrieb weiter, gilt „Kauf bricht nicht Pacht“ (§ 593b BGB) für etwaige Flächenpachtverträge. Das schließt einen Verkauf nicht aus, beeinflusst aber Käuferkreis und Übergabe – insbesondere, wenn der Betrieb im Zuge der Übergabe weiterlaufen soll.
Baurechtlicher Status oder Pachtsituation unklar? Bereiten Sie die Vermarktung gemeinsam mit einem spezialisierten Ansprechpartner vor. Jetzt Kontakt aufnehmen »
Gut vorbereitet verkauft sich Ihre Reitanlage schneller und zum besseren Preis
Stimmen die Eigentümerangaben im Grundbuch mit der tatsächlichen Verkaufsbefugnis überein?
Liegen für Wohnhaus, Stall und Reithalle alle Genehmigungen vollständig und aktuell vor?
Existieren Nachweise zum fachgerechten Aufbau von Reitplatz und Hallenboden?
Läuft ein Pensionspferdebetrieb oder eine Flächenverpachtung weiter – und wie lange?
Ist die Zufahrt rechtlich gesichert und für Pferdeanhänger/LKW geeignet?
Sind aktuelle Nachweise zu Fluchtwegen, Löschmitteln und Seuchenschutzauflagen vorhanden?
Bestehen Genehmigungen für Brunnen, Bewässerung oder Gülle-/Mistlagerung?
Gilt die Anlage baurechtlich als privilegierte Landwirtschaft oder als Gewerbe (§ 35, § 201 BauGB)?
Gehört die Anlage zu Privat- oder Betriebsvermögen, und wie ist der Pensionsbetrieb steuerlich eingeordnet?
Direktverkauf, diskrete Vermarktung oder Secret Sale an geprüfte Käufer – was passt zu Ihrer Anlage?
Unsicher bei einem dieser Punkte? Genau hier setzen wir an – wir bereiten Ihre Reitanlage verkaufsfertig auf und übernehmen die komplette Abwicklung. Jetzt unverbindlich beraten lassen »
Ob und in welcher Höhe beim Verkauf Steuern anfallen, hängt zunächst davon ab, ob die Anlage zu Ihrem Privatvermögen oder zu einem Betriebsvermögen gehört – und ob ein Pensions- oder Zuchtbetrieb steuerlich als Landwirtschaft oder als Gewerbe eingestuft ist.
Hier greift die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG. Verkaufen Sie mehr als zehn Jahre nach dem Kauf, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei; innerhalb der zehn Jahre wird er mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei geerbten oder geschenkten Anlagen wird die Besitzzeit des Vorbesitzers angerechnet.
Ein Pensionspferdebetrieb mit ausreichend eigener Futtergrundlage kann steuerlich als Landwirtschaft gelten (u. a. mit Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG). Fehlt die eigene Futtergrundlage oder überwiegen Dienstleistungen wie Reitunterricht, wird der Betrieb regelmäßig als Gewerbebetrieb eingestuft – mit Gewerbesteuerpflicht und Regelbesteuerung. Die richtige Einordnung sollte vor dem Verkauf mit dem Steuerberater geklärt sein, da sie auch Käufer betrifft, die den Betrieb weiterführen möchten.
Bei Aufgabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs im Zuge des Verkaufs können begünstigende Regelungen zur Betriebsaufgabe greifen. Bei Gewerbebetrieben ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
Hinweis: Die steuerliche Beurteilung von Reitanlagen und Pferdebetrieben ist komplex und stets einzelfallabhängig. Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung – ziehen Sie vor dem Verkauf Ihren Steuerberater hinzu.
Michael Dittmer
Geschäftsführender Gesellschafter
Land- und Forstmakler
Hagen Pingel
Immobilienmakler
B.Sc. Agrarwissenschaften / Landwirt
8
Städte in ganz Deutschland
Zentrale in Münster
Vier kurze Schritte, rund zwei Minuten: Teilen Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Anlage mit. Unsere Spezialisten für Pferdeimmobilien prüfen Lage, Ausstattung und aktuelle Nachfrage und melden sich persönlich bei Ihnen.
Der Wert einer Reitanlage hängt von weit mehr ab als nur von Wohn- oder Grundstücksfläche. Wir berücksichtigen unter anderem Anzahl und Zustand der Stallplätze, Reithalle, Reitplatz, Führanlage, Weideflächen, Bodenqualität und Ausbaumöglichkeiten. Auch die Lage – etwa Nähe zu Städten, Turnierzentren oder Reitrouten – sowie ein vorhandenes Betriebskonzept wie Pensionspferdehaltung oder Reitschule spielen eine große Rolle. Landimmo24 bewertet Ihre Reitanlage realistisch anhand aktueller Marktwerte und gezielter Nachfrage im Reitsportbereich.
Sie sollten u. a. den aktuellen Grundbuchauszug, Lage- und Flurkarten, Bau- und Stallgenehmigungen für Reithalle, Stall und Wohnhaus, Nachweise zum Bodenaufbau von Reitplatz oder Halle, bestehende Pacht- oder Weidenutzungsverträge sowie Wasserrechte und Gülle-/Mistlagergenehmigungen bereithalten. Bei laufendem Betrieb kommen Umsatzdaten und die Anzahl der Pensionspferde hinzu. Landimmo24 hilft bei der Zusammenstellung, Prüfung und Beschaffung dieser Unterlagen.
Die Nachfrage kommt nicht nur von Landwirten oder Züchtern. Viele Käufer sind passionierte Reiterfamilien, Pferdepensionsbetreiber, Dressur- oder Springställe, Westernreiter, Turnierreiter oder Investoren mit Liebe zum Pferdesport. Landimmo24 verfügt über eine bundesweite Kundendatenbank mit vorgemerkten, bonitätsgeprüften Kaufinteressenten und vermarktet Ihre Reitanlage gezielt und diskret.
Die Verkaufsdauer hängt von Lage, Ausstattung, Preisvorstellung und Zielgruppe ab. Durchschnittlich dauert der Verkauf zwischen vier und zwölf Monaten. Reitanlagen mit Reithalle, genehmigten Stallplätzen, arrondierten Weiden und guter Verkehrsanbindung lassen sich meist schneller vermitteln.
Das hängt von der eigenen Futtergrundlage ab: Verfügt der Betrieb über ausreichend eigene oder langfristig gepachtete Flächen je Pferd, kann er als Landwirtschaft gelten – unter anderem mit Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Fehlt die eigene Futtergrundlage oder überwiegen Dienstleistungen wie Reitunterricht, wird der Betrieb in der Regel als Gewerbebetrieb eingestuft, mit Gewerbesteuerpflicht und Regelbesteuerung. Diese Einordnung sollte vor dem Verkauf mit dem Steuerberater geklärt werden – sie ist auch für Käufer relevant, die den Betrieb weiterführen möchten.
Stallungen und Reithallen im Außenbereich sind baurechtlich nur privilegiert zulässig, wenn der Betrieb als Landwirtschaft im Sinne von § 201 BauGB gilt, also mit überwiegend eigener Futtergrundlage. Ein reiner Pensionspferdebetrieb ohne eigene Futtergrundlage gilt baurechtlich als Gewerbe und erhält keine Privilegierung nach § 35 BauGB – das kann den Kreis genehmigungsfähiger Nachnutzungen einschränken. Landimmo24 prüft den baurechtlichen Status frühzeitig, um Käufern und Verkäufern Klarheit zu verschaffen.
Nein. Auf Wunsch vermarkten wir Ihre Reitanlage vollständig diskret – ausschließlich über unser Netzwerk vorgemerkter, bonitätsgeprüfter Kaufinteressenten und ohne öffentliches Inserat. Gerade bei hochwertigen Anlagen legen Eigentümer darauf oft besonderen Wert.
Beim Verkauf über Landimmo24 entstehen für Sie als Verkäufer in der Regel keine Kosten, da unsere Vergütung vollständig vom Käufer übernommen wird. Notar- und Grundbuchkosten trägt – wie gesetzlich vorgesehen – der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wird.