Ihr IVD-zertifizierter Makler für Pferdeimmobilien – seit 1989 in Münster, bundesweit aktiv
Nach jahrzehntelangem Einsatz den eigenen Reitbetrieb aufzugeben – sei es aus Altersgründen, wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder weil sich einfach keine Nachfolge in der Familie findet – ist für viele Betreiber ein emotionaler Schritt. Gleichzeitig stehen ganz praktische Fragen im Raum: Wie viel Vorlauf braucht ein geordneter Verkauf? Was passiert mit laufenden Einstellverträgen und Personal, wenn der Betrieb eingestellt wird? Und wie wird eine Anlage bewertet, die gerade nicht mehr im vollen Umfang bewirtschaftet wird? Als spezialisierter Makler für Pferdeimmobilien begleiten wir Betreiber in dieser Lebensphase diskret, planvoll und mit dem nötigen Verständnis für eine oft langjährige Lebensleistung.
Die Aufgabe eines Reitbetriebs kommt selten plötzlich – meist zeichnet sie sich über Monate oder Jahre ab. Drei Situationen begegnen uns dabei besonders häufig:
Nach jahrzehntelanger täglicher Arbeit mit den Pferden soll der Betrieb geordnet in andere Hände übergehen – idealerweise mit ausreichend Vorlauf, um einen passenden Käufer zu finden und nicht unter Zeitdruck zu verkaufen.
Eine Erkrankung oder körperliche Einschränkung macht die Weiterführung des Betriebs kurzfristig unmöglich. Hier zählt vor allem Diskretion und ein schneller, aber trotzdem strukturierter Verkaufsprozess.
Die eigenen Kinder oder sonstige Nachfolger möchten oder können den Betrieb nicht übernehmen. Ein Verkauf an einen externen, passenden Käufer sichert die Zukunft der Anlage – oft auch im Sinne der bisherigen Einstellkunden.
In allen drei Fällen gilt: Je früher Sie den Verkauf planen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie – bei der Wahl des Käufers, beim Umgang mit laufenden Verträgen und beim erzielbaren Preis.
Ob Sie die Anlage noch im laufenden Betrieb verkaufen oder den Betrieb vorher einstellen und nur die Immobilie veräußern, hat spürbare Auswirkungen auf Vermarktung, Bewertung und Vertragsgestaltung:
Erzielt in der Regel einen höheren Preis, da neben der Immobilie auch der Ertragswert des laufenden Geschäfts (Einstellkunden, Unterricht, eingespieltes Team) mitverkauft wird. Erfordert aber saubere Regelungen zu Einstellverträgen und ggf. Personal – mehr dazu auf unserer Seite Reitanlage mit laufendem Pensionspferdebetrieb verkaufen.
Wird der Betrieb vorab eingestellt (Einstellverträge gekündigt, Personal abgebaut), verkaufen Sie eine reine Immobilie – das vereinfacht rechtlich vieles, senkt aber tendenziell den erzielbaren Preis, da kein laufender Ertrag mehr mitverkauft wird. Diese Variante bietet sich vor allem bei gesundheitlich bedingter, kurzfristiger Aufgabe an.
Unsere Empfehlung: Wenn Zeit und Gesundheit es zulassen, ist ein Verkauf mit noch laufendem oder zumindest kürzlich eingestelltem Betrieb meist wirtschaftlich vorteilhafter. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, welcher Weg für Ihre konkrete Situation sinnvoller ist.
Bei einer Betriebsaufgabe müssen bestehende Pferdeeinstellverträge und ggf. Arbeitsverhältnisse rechtzeitig und rechtssicher gekündigt bzw. übergeben werden:
Pferdeeinstellverträge sind rechtlich meist Verträge eigener Art mit Elementen aus Verwahrung und Dienstleistung, keine reinen Mietverträge. Die vereinbarten Kündigungsfristen sind einzuhalten – planen Sie ausreichend Vorlauf ein, um Kunden nicht kurzfristig vor Probleme zu stellen.
Beschäftigen Sie Personal, gelten die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen. Wird der Betrieb dagegen als Ganzes an einen Nachfolger verkauft statt eingestellt, greift regelmäßig § 613a BGB (Betriebsübergang) – die Arbeitsverhältnisse gehen dann automatisch auf den Käufer über, siehe auch unsere Seite zum Verkauf mit laufendem Betrieb.
Informieren Sie Einstellkunden und Personal erst, wenn der Zeitplan einigermaßen feststeht – zu frühe Gerüchte führen oft zu vorzeitigen Abwanderungen und schwächen damit den Wert des Betriebs, falls Sie ihn doch noch mit laufendem Kundenstamm verkaufen möchten.
Ohne laufenden Betrieb wird eine Reitanlage in der Regel nach dem Sach- bzw. Vergleichswertverfahren bewertet – also anhand von Grundstück, Bausubstanz (Stallungen, Reithalle, Wohnhaus), Ausstattung und vergleichbaren Verkäufen in der Region. Wichtige Werttreiber sind dabei:
| Faktor | Auswirkung auf den Wert |
|---|---|
| Zustand von Stallungen & Reithalle | Sanierungsstau mindert den Wert deutlich, gepflegte Bausubstanz erhöht ihn |
| Genehmigungssituation (§ 35 BauGB) | Lückenlos dokumentierte Baugenehmigungen erleichtern den Verkauf erheblich |
| Erschließung & Lage | Anbindung an Reitwege, Ausritte, Nähe zu Ballungsräumen wirkt wertsteigernd |
| Flächengröße & Weideflächen | Ausreichende eigene Futtergrundlage ermöglicht privilegierte Landwirtschafts-Einstufung |
| Zeitpunkt der Betriebsaufgabe | Kurz zurückliegende Aufgabe mit dokumentierter Ertragshistorie stützt die Preisargumentation |
Auch wenn der Betrieb bereits eingestellt ist, lohnt es sich, die letzten Betriebsergebnisse (Einstellzahlen, Auslastung, Umsatz) zu dokumentieren – sie liefern einem Käufer wichtige Anhaltspunkte für das Ertragspotenzial und können sich preisstützend auswirken, auch ohne dass der Betrieb formal mitverkauft wird.
Wurde die Reitanlage steuerlich als Gewerbebetrieb bzw. landwirtschaftlicher Betrieb geführt, kann die Aufgabe bzw. Veräußerung steuerliche Konsequenzen haben, die frühzeitig geprüft werden sollten:
Bei gewerblich eingestuften Betrieben können im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe Freibeträge nach § 16 EStG greifen, die einen Teil des Veräußerungsgewinns steuerfrei stellen – die Höhe hängt unter anderem vom Alter des Verkäufers und der Höhe des Gewinns ab. War die Anlage dagegen als privilegierte Landwirtschaft eingestuft (ausreichende eigene Futtergrundlage, ca. 0,35 ha/Pferd nach §§ 35, 201 BauGB), gelten eigene bewertungs- und einkommensteuerliche Regeln. Zusätzlich ist bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb § 23 EStG (Spekulationsfrist) zu prüfen.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lassen Sie Ihre konkrete Situation unbedingt von einem auf Landwirtschaft bzw. Pferdebetriebe spezialisierten Steuerberater prüfen, bevor Sie den Verkauf final planen.
Wir besprechen Ihre Situation (Ruhestand, Gesundheit, fehlende Nachfolge) und den gewünschten Zeitrahmen für den Verkauf.
Wir bewerten die Anlage realistisch – inklusive Bausubstanz, Genehmigungssituation und ggf. noch vorhandener Ertragshistorie.
Gemeinsame Sichtung bestehender Einstellverträge und Arbeitsverhältnisse, Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
Vermittlung an bonitätsgeprüfte Interessenten aus unserem spezialisierten Netzwerk – auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.
Bei Bedarf stimmen wir mit Ihnen und dem Käufer eine Übergangsphase ab, um einen geordneten Abschluss zu ermöglichen.
Beurkundung und Eigentumsübergang – Ihr wohlverdienter Ruhestand kann beginnen.
Auch nach Betriebsaufgabe sind bereits passende Interessenten für Reitanlagen vorgemerkt
Nach dem Ende eines langjährigen Reitbetriebs zählen Diskretion, Verlässlichkeit und ein realistischer Blick auf den Markt. Als IVD-zertifizierter Makler mit Spezialisierung auf Pferdeimmobilien kennen wir die Besonderheiten dieser Anlagen – von der Bewertung ohne laufenden Betrieb bis zum passenden Käuferkreis aus unserem bonitätsgeprüften Netzwerk.
Grundlegende Informationen zu Wertfaktoren, Ablauf und dem allgemeinen Verkaufsprozess finden Sie auf unserer Hauptseite Reitanlage verkaufen. Läuft Ihr Betrieb noch und suchen Sie eine Übergabe an einen Nachfolger statt einer Betriebsaufgabe, lesen Sie mehr auf unserer Seite Reitanlage mit laufendem Pensionspferdebetrieb verkaufen. Stammt die Anlage aus einem Erbfall, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Geerbte Reitanlage verkaufen. Steht der Verkauf im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung, lesen Sie mehr auf unserer Seite Reitanlage bei Trennung verkaufen. Allgemeine Informationen rund um den Kauf und Verkauf von Pferdeimmobilien finden Sie zudem auf unserer Seite Pferdeimmobilie verkaufen & kaufen.
Nein, das ist keine Voraussetzung. Ein Verkauf mit noch laufendem oder erst kürzlich eingestelltem Betrieb erzielt in der Regel sogar einen höheren Preis, da der Ertragswert des Betriebs mit einfließt. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Ihre Situation sinnvoller ist.
Je nach Situation empfehlen wir mehrere Monate Vorlauf – insbesondere um Kündigungsfristen bei Einstellverträgen und Personal einzuhalten und eine diskrete, aber gründliche Käuferansprache durchzuführen. Bei gesundheitlich bedingter, kurzfristiger Aufgabe passen wir den Prozess entsprechend an.
Ohne laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung im Wesentlichen nach dem Sach- bzw. Vergleichswertverfahren – also anhand von Grundstück, Bausubstanz, Ausstattung, Erschließung und vergleichbaren Verkäufen in der Region. Eine dokumentierte Ertragshistorie aus der jüngeren Vergangenheit kann sich trotzdem preisstützend auswirken.
Bestehende Einstellverträge müssen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden, sofern der Betrieb nicht von einem Nachfolger übernommen wird. Wird die Anlage stattdessen mit laufendem Betrieb verkauft, kann eine Vertragsübernahme durch den Käufer vereinbart werden – mehr dazu auf unserer Seite zum Verkauf mit laufendem Betrieb.
Bei gewerblich eingestuften Betrieben können im Rahmen der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe Freibeträge nach § 16 EStG greifen. Die konkrete steuerliche Situation hängt von zahlreichen Faktoren ab – lassen Sie sich unbedingt individuell von einem spezialisierten Steuerberater beraten.
Ja. Gerade bei gesundheitlich bedingter Aufgabe legen viele Betreiber Wert auf Diskretion gegenüber Kunden und Nachbarschaft. Wir vermitteln bevorzugt an bonitätsgeprüfte Interessenten aus unserem Netzwerk, auf Wunsch ganz ohne öffentliches Inserat.