| 10.05.2025
Mit dem Jahreswechsel 2025 tritt eine zentrale Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft: Die überarbeitete Fruchtwechselregel im Rahmen von GLÖZ 7 („Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) soll landwirtschaftliche Betriebe entlasten, ohne dabei Umweltstandards aufzugeben. Die EU-Agrarförderung 2025 steht damit für einen wichtigen Schritt Richtung Praxisnähe und Nachhaltigkeit.
Bislang mussten Betriebe jährlich auf allen Ackerschlägen einen Fruchtwechsel nachweisen – ein hoher bürokratischer und logistischer Aufwand. Ab 2025 gilt:
Diese Änderungen bedeuten konkret: weniger Bürokratie, mehr Anpassungsfähigkeit an Klima, Boden und Betriebskonzept.
Die vorherige Regelung wurde vielfach als unpraktikabel kritisiert, insbesondere in Regionen mit witterungsbedingten Einschränkungen. Auch Spezialbetriebe (z. B. Kartoffel- oder Gemüseerzeuger) konnten kaum auf jährlichen Fruchtwechsel reagieren, ohne Ertragseinbußen zu riskieren. Die neue EU-Agrarförderung 2025 berücksichtigt erstmals stärker die betriebliche Realität.
Betriebe, die die neuen Vorgaben leicht umsetzen können, werden attraktiver für Investoren. Auch bei der Immobilienvermarktung ist die Förderfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen ein entscheidender Faktor. Die EU-Agrarförderung 2025 beeinflusst somit direkt die Werthaltigkeit von Agrarimmobilien.
Die EU-Agrarförderung 2025 zeigt: Vereinfachung kann Hand in Hand mit Umweltzielen gehen. Die neue GLÖZ 7-Regelung ist ein Gewinn – für Landwirte, für die Umwelt und für den Agrarstandort Deutschland.