| 01.07.2025
Immer mehr niedersächsische Kommunen greifen 2025 zu einem altbekannten Mittel, um leere Kassen zu füllen: Die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Immobilienbesitzer im urbanen Raum, sondern zunehmend auch Landwirte und Eigentümer von Agrarimmobilien. Doch was steckt dahinter – und welche Folgen hat das für die Betriebe?
Die finanzielle Lage vieler Kommunen ist angespannt. Vor allem die steigenden Sozialausgaben zwingen Städte und Gemeinden dazu, ihre Einnahmen zu steigern. Ein bewährter Weg ist die Anhebung der sogenannten Hebesätze auf die Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Flächen) und Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke). Diese Hebesätze bestimmen, wie hoch die tatsächliche Grundsteuer ausfällt – je nach Kommune können sie sich erheblich unterscheiden.
So stieg beispielsweise der Durchschnittshebesatz in Niedersachsen 2022 bereits auf 388 Prozent, Tendenz steigend. Für das Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen angekündigt. Besonders betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, die über umfangreiche Flächen oder Gebäude verfügen.
Mit der Grundsteuerreform, die 2025 vollumfänglich greift, wurden sämtliche Grundstücke bundesweit neu bewertet. Die auf Grundlage neuer Einheitswerte ermittelte Steuerbemessung führt häufig zu deutlich höheren Steuerlasten – selbst bei gleichbleibenden Hebesätzen. In Kombination mit steigenden Hebesätzen kann sich die Abgabe für manche Landwirte nahezu verdoppeln.
Zwar gibt es für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gewisse Sonderregelungen, doch diese reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Mehrbelastung auszugleichen. Vor allem Nebenerwerbslandwirte, kleinere Betriebe oder Eigentümer leerstehender Höfe könnten finanziell unter Druck geraten.
Einige Kommunen gewähren landwirtschaftlichen Betrieben vergünstigte Hebesätze, insbesondere wenn keine Wohnnutzung vorliegt oder es sich um reine Produktionsflächen handelt. Solche Regelungen variieren jedoch stark je nach Ort und müssen individuell geprüft werden. Auskunft geben die jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder Steuerberater mit landwirtschaftlichem Fokus.
Ein weiterer Lichtblick: In manchen Fällen können landwirtschaftliche Nutzgebäude, die keiner Wohnnutzung dienen, auf Antrag von der Grundsteuer B in die günstigere Grundsteuer A überführt werden. Das kann helfen, die Steuerlast zu senken – allerdings ist der bürokratische Aufwand nicht unerheblich.
Grundsteuer und Hebesätze 2025 werden für viele landwirtschaftliche Betriebe zur Herausforderung. Wer frühzeitig prüft, wie hoch die Belastung künftig ausfallen wird, kann Maßnahmen ergreifen – etwa durch die Umwidmung von Gebäuden oder gezielte Investitionen zur steuerlichen Optimierung. Klar ist: Die politische Debatte um eine faire Verteilung der Grundsteuerlast wird weitergehen. Bis dahin sollten Landwirte ihre individuellen Hebesätze kennen und aktiv werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
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