| 08.04.2025
Komplettes Flurstück: Nur ein komplettes Flurstück kann übertragen werden. Häufig liegt die Hofstelle auf einem Flurstück, auf dem sich mehrere Gebäude befinden. Falls Sie das Betriebsleiterhaus separat übertragen möchten, könnte eine Ausparzellierung erforderlich sein – das bedeutet, ein eigenständiges Grundstück zu schaffen, auf dem nur das Betriebsleiterhaus und die Tenne stehen. Mehr zu Ausparzellierung und Flurstücken #HöfeO #Hofübertragung #Betriebsleiterhaus #Steuerrecht #Landwirtschaft #Baurecht
Höferecht und Betriebsfähigkeit: Das Höferecht setzt voraus, dass die Hofstelle zur Bewirtschaftung geeignet ist, d.h. es müssen ausreichend Wohn- und Wirtschaftsgebäude vorhanden sein, die eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ländereien ermöglichen. Informationen zur HöfeO
Steuerliche Beratung: Vor der Übertragung ist es ratsam, sich über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren – insbesondere, ob eine Übertragung vor oder nach dem Umbau des Gebäudes steuerlich vorteilhafter ist. Eine steuerliche Beratung ist entscheidend, um mögliche Steuerlasten zu optimieren. Steuerberatung für landwirtschaftliche Betriebe
Baurechtliche Prüfung: Sowohl vor als auch nach der Übertragung sollte die baurechtliche Machbarkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Vorhaben baurechtlich umsetzbar ist. Baurechtliche Aspekte der Hofübertragung
Die Übertragung von Hofgrundstücken im Rahmen der HöfeO ist komplex und muss gut geplant werden, besonders wenn es um die steuerlichen und baurechtlichen Aspekte geht. Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater und einem Baurechtsexperten beraten, um die besten Entscheidungen zu treffen!