| 23.03.2025
Beim Bau eines Hauses oder einer anderen baulichen Anlage ist die Einhaltung der Abstandsflächen von großer Bedeutung. Die jeweiligen Regelungen dazu sind in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer in Deutschland festgelegt. Diese Vorschriften sollen den Brandschutz, die Belüftung und die Belichtung der Nachbargrundstücke sicherstellen.
Die allgemeine Regel besagt, dass ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Dies ist in den meisten Landesbauordnungen verankert. Der Abstand wird dabei in der Regel von der äußeren Wandfläche des Gebäudes gemessen. In manchen Bundesländern kann sich dieser Wert jedoch unterscheiden:
Neben den allgemeinen Vorschriften existieren verschiedene Ausnahmen:
Die Abstandsflächenvorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland und können durch Bebauungspläne und Sonderregelungen weiter modifiziert werden. Vor dem Bau eines neuen Gebäudes oder der Erweiterung eines bestehenden Objekts sollten sich Bauherren unbedingt mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung setzen, um die spezifischen Vorschriften vor Ort zu klären. Verstöße gegen diese Abstandsregeln können nicht nur zu Konflikten mit Nachbarn, sondern auch zu empfindlichen Bußgeldern und Rückbauverfügungen führen.