Ihr IVD-zertifizierter Makler für Land & Forst – seit 1989 in Münster, bundesweit aktiv
Statt mit einem einzelnen Interessenten über den Preis zu verhandeln, lässt sich Ackerland auch im strukturierten Bieterverfahren verkaufen: Mehrere bonitätsgeprüfte Kaufinteressenten geben ihr Gebot ab – transparent für alle Beteiligten: Sobald ein neues Gebot eingeht, werden alle Bieter automatisch benachrichtigt. So bestimmt der Markt in Echtzeit den erzielbaren Preis. Gerade bei knappen, gefragten Flächen erzielen unsere Kunden auf diesem Weg regelmäßig einen höheren Preis als beim klassischen Verkauf an einen einzelnen Bieter.
Ein Bieterverfahren (auch Verkauf zum Höchstgebot genannt) ist ein freiwilliger, privat organisierter Verkaufsprozess – keine Zwangsversteigerung. Sie als Eigentümer entscheiden, ob, wann und zu welchen Bedingungen verkauft wird. Wir bereiten Ihre Fläche auf, sprechen gezielt passende Interessenten an und moderieren die Gebotsabgabe. Das unterscheidet das Verfahren grundlegend von der gerichtlichen Zwangs- oder Teilungsversteigerung, bei der ein Gericht den Ablauf bestimmt und Sie als Eigentümer deutlich weniger Kontrolle haben.
Für die Durchführung nutzen wir LENA – das digitale Angebotsverfahren von amarc21 Immobilien, exklusiv bei Landimmo24 verfügbar. Verkäufe über LENA erzielen im Schnitt 8 bis 12 % höhere Verkaufspreise als beim klassischen Einzelverkauf. Im folgenden Video erklären wir Ihnen kurz, wie LENA funktioniert:
Weitere Informationen zu LENA finden Sie auch unter amarc21.de/lena-hoechstgebot.
Wir ermitteln den realistischen Marktwert und legen mit Ihnen gemeinsam einen Mindestpreis fest.
Ihre Fläche wird professionell aufbereitet – inklusive aller relevanten Unterlagen für eine zügige Kaufentscheidung.
Wir sprechen aus unserem Netzwerk bonitätsgeprüfter Interessenten gezielt diejenigen an, für die Ihre Fläche infrage kommt.
Interessenten geben ihr Gebot innerhalb einer klar definierten Frist ab. Sobald ein neues Gebot eingeht, werden alle Beteiligten automatisch benachrichtigt.
Wir werten die Gebote gemeinsam mit Ihnen aus – Sie entscheiden frei, ob und an wen der Zuschlag geht.
Beurkundung und Eigentumsübergang wie bei jedem klassischen Verkauf.
Bei ertragsstarken, gefragten Flächen entsteht durch echten Wettbewerb häufig ein höherer Preis als bei Einzelverhandlung.
Flächen in der Nähe mehrerer aufstockungswilliger Betriebe profitieren besonders vom Wettbewerbsprinzip.
Wer Planungssicherheit über den Verkaufszeitpunkt möchte, profitiert von der festen Gebotsfrist.
Weniger geeignet ist das Verfahren bei sehr speziellen Nischenflächen mit nur wenigen realistischen Interessenten – hier ist eine gezielte Einzelansprache oft der bessere Weg. Wir beraten Sie offen dazu, welche Vermarktungsstrategie zu Ihrer Fläche passt. Auch für geerbte Flächen, bei denen sich eine Erbengemeinschaft nicht auf einen Käufer einigen kann, oder für verpachtete Flächen ist ein Bieterverfahren häufig eine gute Lösung.
Bereits jetzt sind bonitätsgeprüfte Interessenten für ein Bieterverfahren vorgemerkt
Wir organisieren das gesamte Verfahren für Sie – von der Wertermittlung über die diskrete Käuferansprache bis zur Auswertung der Gebote. Sie behalten dabei jederzeit die volle Entscheidungshoheit: Es besteht kein Zwang, das höchste Gebot anzunehmen. Grundlegende Informationen zu Wertfaktoren und dem allgemeinen Verkaufsprozess finden Sie auf unserer Hauptseite Ackerland verkaufen.
Nein. Sie legen vorab einen Mindestpreis fest und entscheiden am Ende frei, ob und an welchen Bieter Sie verkaufen. Es besteht keine automatische Verpflichtung, das höchste Gebot anzunehmen.
Nein. Das Bieterverfahren ist ein freiwilliger, privat organisierter Verkaufsprozess, den Sie als Eigentümer initiieren und steuern. Eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung erfolgt dagegen gerichtlich, meist erzwungen durch Gläubiger oder Miterben, mit deutlich weniger Einfluss des Eigentümers auf den Ablauf.
Ja. Sobald ein neues Gebot eingeht, werden alle Bieter automatisch darüber benachrichtigt. Der gesamte Bietprozess ist transparent und für alle Beteiligten jederzeit nachvollziehbar – das schafft Vertrauen und führt zu realistischen, marktgerechten Geboten.
Das hängt von der individuell festgelegten Gebotsfrist ab, üblich sind mehrere Wochen. Wir stimmen den Zeitrahmen gemeinsam mit Ihnen ab.
Besonders gut geeignet sind gefragte Flächen mit guter Bodengüte und mehreren realistischen Interessenten, etwa in Nähe mehrerer aufstockungswilliger Betriebe. Bei sehr speziellen Nischenflächen mit wenigen Interessenten ist oft eine gezielte Einzelansprache sinnvoller.