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| 17.06.2026

Geerbten Bauernhof verkaufen: Grundstücksverkehrsgesetz & Vorkaufsrecht 2026

Geerbten Bauernhof verkaufen: Grundstücksverkehrsgesetz & Vorkaufsrecht 2026

Ein geerbter Bauernhof, ein Resthof oder einige Hektar Ackerland und Wald – für viele Erben ist das ein emotionales und zugleich kompliziertes Thema. Anders als bei einer normalen Wohnimmobilie greifen beim Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen besondere gesetzliche Regeln. Wer sie kennt, vermeidet böse Überraschungen, Verzögerungen und am Ende einen geplatzten Kaufvertrag. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was 2026 wichtig ist.

Der Verkauf braucht eine behördliche Genehmigung

Die zentrale Besonderheit: Der Verkauf land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Grundlage ist das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) – in Baden-Württemberg gilt an dessen Stelle das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG), in Bayern ergänzend das Bayerische Agrarstrukturgesetz.

Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass wertvolle Agrarflächen unwirtschaftlich zerstückelt werden oder vor allem als Kapitalanlage in die Hände von Nichtlandwirten gelangen. Aktive Landwirte, die das Land selbst bewirtschaften, genießen daher Vorrang. In der Praxis bedeutet das: Der Notar reicht den Kaufvertrag bei der zuständigen Behörde (meist dem Landwirtschaftsamt) ein, die dann über die Genehmigung entscheidet.

Wichtig für Ihren Zeitplan: Die Behörde hat in der Regel einen Monat Zeit (in einigen Ländern zwei Monate), kann die Frist aber per Zwischenbescheid auf bis zu drei Monate verlängern. Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, gilt die Genehmigung als erteilt.

Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht

Eng mit dem Grundstücksverkehrsgesetz verknüpft ist das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Grundstück größer als zwei Hektar ist und die Behörde den Verkauf an einen Nichtlandwirt eigentlich ablehnen müsste, kann statt einer Ablehnung eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft ihr Vorkaufsrecht ausüben. Sie tritt dann anstelle des ursprünglichen Käufers in den Vertrag ein und sichert die Fläche für die Landwirtschaft.

Für Sie als verkaufende Erben ist das in der Regel kein Nachteil – Sie erhalten denselben vereinbarten Kaufpreis. Es kann den Verkauf aber verzögern und bedeutet, dass nicht zwingend Ihr Wunschkäufer zum Zuge kommt. Eine durchdachte Käuferauswahl und eine saubere Vertragsgestaltung helfen, solche Konstellationen frühzeitig einzuschätzen.

Erbengemeinschaft: Anteile verkaufen wird einfacher

Häufig wird ein Hof nicht von einer einzelnen Person, sondern von einer Erbengemeinschaft geerbt. Hier gab es zuletzt eine erfreuliche Entwicklung in der Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass der Verkauf eines Anteils an einer Erbengemeinschaft, zu der landwirtschaftliche Flächen gehören, nicht ohne Weiteres dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht unterliegt. Das erleichtert es Miterben, ihren Anteil zu veräußern, ohne dass das Landwirtschaftsamt sofort eingreifen kann.

Gerade in Erbengemeinschaften, in denen sich die Beteiligten uneinig sind, eröffnet das neue Wege. Trotzdem gilt: Jeder Fall ist anders, und der genaue Zuschnitt des Verkaufs (Anteil, Einzelflächen oder ganzer Betrieb) hat erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen.

Höfeordnung und Hofnachfolge im Blick behalten

In Teilen Norddeutschlands gilt zusätzlich die Höfeordnung. Steht der Betrieb unter ihrem Schutz, müssen grundsätzlich alle zum Hof gehörenden Flächen geschlossen auf den Hofnachfolger übergehen – einzelne, für die Bewirtschaftung nicht erforderliche Parzellen lassen sich nur eingeschränkt zurückbehalten. Auch laufende gewerbliche Einkünfte, etwa aus einer Photovoltaikanlage oder einem Hofladen, sind gesondert zu betrachten.

Übrigens: Vage Pläne für eine spätere Hofnachfolge reichen nach aktueller Rechtsprechung nicht aus, um beim Kauf einem aktiven Landwirt gleichgestellt zu werden. Gerichte verlangen konkrete, nachweisbare Schritte zur Betriebsaufnahme. Wer einen Hof kaufen oder verkaufen will, sollte das von Anfang an berücksichtigen.

Erbschaftsteuer: oft günstiger als gedacht

Eine gute Nachricht zum Schluss: Bei der Übertragung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens fällt häufig weniger Steuer an, als viele befürchten. In der Regel werden vor allem die außerlandwirtschaftlichen Werte – also Wohngebäude und Barvermögen – herangezogen, während das eigentliche Betriebsvermögen begünstigt sein kann. Wie sich Verkauf, Verpachtung oder Behalten steuerlich auswirken, sollten Sie dennoch immer individuell mit einem Steuerberater klären.

So gehen Sie beim Verkauf vor

  1. Bestand klären: Welche Flächen und Gebäude gehören zum Nachlass? Liegt ein Höfeordnungs-Vermerk vor?
  2. Wert ermitteln: Eine fundierte Markteinschätzung ist die Grundlage jeder Entscheidung.
  3. Strategie wählen: Ganzer Betrieb, einzelne Flächen oder Erbanteil? Verkauf oder Verpachtung?
  4. Käufer finden: Über ein geprüftes Netzwerk – auf Wunsch diskret und ohne öffentliche Inserierung.
  5. Abwicklung begleiten: Vom Notartermin über die Genehmigung bis zur Kaufpreiszahlung.

Ob Bauernhof, Resthof, Landhaus, Ackerland oder Wald – wir kennen die Besonderheiten jeder Liegenschaftsform und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich für den Verkauf eines geerbten Hofes eine Genehmigung? Ja. Der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Der Notar reicht den Vertrag bei der zuständigen Behörde ein, die in der Regel innerhalb von ein bis drei Monaten entscheidet.

Was bedeutet das Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschaft? Bei Flächen über zwei Hektar kann eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft anstelle Ihres Käufers in den Vertrag eintreten, um die Fläche für aktive Landwirte zu sichern. Den vereinbarten Kaufpreis erhalten Sie in diesem Fall trotzdem.

Kann ich meinen Anteil an einer Erbengemeinschaft verkaufen? Ja, und das ist seit einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2025 einfacher geworden: Der Verkauf eines Erbanteils unterliegt nicht ohne Weiteres dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf einen landwirtschaftlichen Betrieb? Oft niedriger als erwartet, da das landwirtschaftliche Betriebsvermögen begünstigt sein kann. Maßgeblich sind meist die Wohngebäude und das Barvermögen. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.

Ihr nächster Schritt

Sie haben einen Hof, Resthof oder landwirtschaftliche Flächen geerbt und überlegen, wie es weitergeht? Wir beraten Sie diskret und unverbindlich – von der ersten Wertermittlung bis zur vollständigen Abwicklung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Immobilie verkaufen.

Dieser Beitrag gibt den Stand 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung; ziehen Sie hierzu bitte einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu.