| 04.07.2026
Beim Kauf und der Übertragung landwirtschaftlicher Flächen spielt die Grunderwerbsteuer 2026 eine zentrale Rolle – und gleich an zwei Stellen tut sich etwas. Zum einen bleibt die umstrittene doppelte Besteuerung beim landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht bestehen, zum anderen läuft eine wichtige Steuerbefreiung für Familiengesellschaften zum Jahresende aus. Wer Flächen erwerben oder innerhalb der Familie übertragen will, sollte beide Punkte kennen.
Übt eine gemeinnützige Landgesellschaft ihr siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht aus, fällt die Grunderwerbsteuer derzeit gleich zweimal an: einmal beim Erwerb durch die Landgesellschaft und ein weiteres Mal beim anschließenden Weiterverkauf an den nach dem Grundstücksverkehrsgesetz berechtigten Landwirt. Branchenverbände wie der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) kritisieren, dass diese zusätzlichen Kosten viele kaufbereite Landwirte abschrecken [1].
Trotz Unterstützung aus mehreren Bundesländern und dem Agrarbereich hat der Bundestag im April 2026 eine Abschaffung dieser Doppelbesteuerung abgelehnt – sowohl der Finanzausschuss als auch der Agrarausschuss sprachen sich dagegen aus. Andere Entlastungen für Land- und Forstwirte, etwa bei Dokumentationspflichten und der Energiesteuer, wurden hingegen auf den Weg gebracht [1]. Für Landwirte bedeutet das: Beim Flächenerwerb über das Vorkaufsrecht bleibt die steuerliche Mehrbelastung vorerst Realität.
Besonders relevant für Hofnachfolge und Vermögensübertragungen ist eine auslaufende Übergangsregelung. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das sogenannte Gesamthandsprinzip abgeschafft. Die bisherigen Grunderwerbsteuer-Befreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG, die Grundstücksübertragungen auf Familien-Personengesellschaften (etwa eine Familien-KG oder GbR) begünstigt haben, können nur noch für Erwerbsvorgänge bis zum 31.12.2026 in Anspruch genommen werden [2].
Nach diesem Stichtag können Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und einer Personengesellschaft in der Regel Grunderwerbsteuer auslösen – selbst dann, wenn der Überträger an der Gesellschaft beteiligt ist [2]. Wer eine Übertragung von Hof- oder Flächenvermögen innerhalb der Familie plant, sollte daher prüfen, ob eine Umsetzung noch in diesem Jahr sinnvoll ist.
Steuerliche Fragen entscheiden bei landwirtschaftlichen Transaktionen oft über mehrere Zehntausend Euro. Gerade bei einem geerbten Hof, bei Betriebsübergaben oder beim Erwerb angrenzender Flächen lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit einem auf Land- und Forstwirtschaft spezialisierten Steuerberater. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung – er soll die zeitliche Dringlichkeit der MoPeG-Frist und die aktuelle Rechtslage beim Vorkaufsrecht verdeutlichen.
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Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.