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| 15.08.2026

Agrardiesel & Stromsteuer 2026: Was sich für Landwirte ändert

Agrardiesel & Stromsteuer 2026: Was sich für Landwirte ändert

Energiekosten gehören zu den größten Belastungsposten landwirtschaftlicher Betriebe –

und genau hier bewegt sich 2026 einiges. Nach den Protesten der vergangenen Jahre stehen

bei Agrardiesel und Stromsteuer Entlastungen auf der Agenda. Wir geben einen

Überblick über die wichtigsten energie- und steuerpolitischen Entwicklungen für die Land-

und Forstwirtschaft.

Agrardiesel: Entlastung soll zurückkommen

Die schrittweise Streichung der Steuerentlastung für Agrardiesel hatte 2024 für erhebliche

Proteste gesorgt. Mit dem Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung

weiterer Vorschriften ist die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der

Land- und Forstwirtschaft (sogenannter Agrardiesel) vorgesehen. Für viele Betriebe wäre das eine spürbare Entlastung

bei den laufenden Betriebskosten.

Stromsteuer: Auslaufen soll abgefedert werden

Auch bei der Stromsteuer gibt es Bewegung. Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des

Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes soll dem Auslaufen der Steuerentlastung nach

§ 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und

Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2026 entgegengewirkt werden. Ziel ist, eine zusätzliche Kostenbelastung für die

betroffenen Betriebe zu vermeiden.

Mehr steuerliche Vorsorge: die Risikoausgleichsrücklage

Über die reine Energiekostenfrage hinaus arbeitet die Politik an Instrumenten, die die

Landwirtschaft krisenfester machen sollen. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine

steuerliche Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe einzuführen. Sie soll es ermöglichen, in ertragsstarken Jahren steuerbegünstigt

Rücklagen zu bilden und diese in schwachen Jahren aufzulösen – entsprechend der im

Koalitionsvertrag angekündigten Absicht, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und

krisenfester zu machen. Die Länder mahnen dabei eine

einfache, rechtssichere Anwendung und einen begrenzten Verwaltungsaufwand an, besonders mit

Blick auf kleine und mittlere Familienbetriebe.

Was Eigentümer und Betriebe mitnehmen sollten

Energiekosten und steuerliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit eines

Betriebs unmittelbar – und damit auch den Wert eines Hofes oder einer Fläche. Da viele

der genannten Regelungen 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren stehen oder national umgesetzt

werden, empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen Mitteilungen und die Abstimmung mit

einem auf Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater.