| 15.08.2026
Energiekosten gehören zu den größten Belastungsposten landwirtschaftlicher Betriebe –
und genau hier bewegt sich 2026 einiges. Nach den Protesten der vergangenen Jahre stehen
bei Agrardiesel und Stromsteuer Entlastungen auf der Agenda. Wir geben einen
Überblick über die wichtigsten energie- und steuerpolitischen Entwicklungen für die Land-
und Forstwirtschaft.
Die schrittweise Streichung der Steuerentlastung für Agrardiesel hatte 2024 für erhebliche
Proteste gesorgt. Mit dem Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung
weiterer Vorschriften ist die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft (sogenannter Agrardiesel) vorgesehen. Für viele Betriebe wäre das eine spürbare Entlastung
bei den laufenden Betriebskosten.
Auch bei der Stromsteuer gibt es Bewegung. Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des
Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes soll dem Auslaufen der Steuerentlastung nach
§ 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und
Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2026 entgegengewirkt werden. Ziel ist, eine zusätzliche Kostenbelastung für die
betroffenen Betriebe zu vermeiden.
Über die reine Energiekostenfrage hinaus arbeitet die Politik an Instrumenten, die die
Landwirtschaft krisenfester machen sollen. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine
steuerliche Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe einzuführen. Sie soll es ermöglichen, in ertragsstarken Jahren steuerbegünstigt
Rücklagen zu bilden und diese in schwachen Jahren aufzulösen – entsprechend der im
Koalitionsvertrag angekündigten Absicht, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und
krisenfester zu machen. Die Länder mahnen dabei eine
einfache, rechtssichere Anwendung und einen begrenzten Verwaltungsaufwand an, besonders mit
Blick auf kleine und mittlere Familienbetriebe.
Energiekosten und steuerliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit eines
Betriebs unmittelbar – und damit auch den Wert eines Hofes oder einer Fläche. Da viele
der genannten Regelungen 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren stehen oder national umgesetzt
werden, empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen Mitteilungen und die Abstimmung mit
einem auf Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater.