| 08.08.2026
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist für viele Betriebe eine der wichtigsten
Einnahmequellen – Direktzahlungen machen einen erheblichen Teil des landwirtschaftlichen
Einkommens aus. Mit dem Antragsjahr 2026 treten erneut Änderungen in Kraft,
die sich direkt auf Bewirtschaftung und Antragstellung auswirken. Wir geben einen Überblick
über die wichtigsten Punkte.
Die Bedeutung der Förderung lässt sich an einer Zahl ablesen: Laut Bundeslandwirtschaftsministerium
beträgt der Anteil der EU-Zahlungen am Einkommen eines Betriebs im Schnitt rund
45 Prozent. Entsprechend genau
sollten Betriebe die jährlichen Anpassungen verfolgen – zumal die laufende Förderperiode
2023 bis 2027 ohnehin auf die nächste Reform ab 2028 zuläuft.
Eine spürbare Änderung betrifft die Ökoregelung zu nichtproduktiven Flächen. Die Prämie für
die freiwillige Stilllegung wird 2026 deutlich angehoben – bei der entsprechenden
Ökoregelung von zuvor 200 Euro auf 600 Euro je Hektar. Zudem können Betriebe mit mehr als 10 Hektar
Ackerland bis zu 1 Hektar stilllegen und erhalten dafür eine Prämie, auch wenn dies den
sonst geltenden Anteil übersteigt.
Beim Schutz von Dauergrünland zeichnen sich mehr Flexibilität und neue Optionen ab. Im
Gespräch ist unter anderem eine Stichtagsregelung, nach der eine Fläche mit Ackerstatus zum
1. Januar 2026 diesen Status auch bei langjähriger Gras- oder Grünfutternutzung behält. Welche Variante Deutschland national umsetzt, war
zuletzt noch nicht abschließend entschieden – hier lohnt es sich, die aktuellen
Mitteilungen der Landwirtschaftskammern zu verfolgen.
Das EU-Vereinfachungspaket bringt weitere Entlastungen. So sind Betriebe mit einer
Gesamtfläche von bis zu 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen hinsichtlich der
Konditionalität befreit, und bei einzelnen GLÖZ-Standards gelten erweiterte
Ausnahmegrenzen. Parallel steigt die Umschichtung von
Mitteln aus der ersten in die zweite Säule 2026 auf 15 Prozent – Geld, das verstärkt in Umwelt- und
Klimamaßnahmen sowie in die Entwicklung des ländlichen Raums fließt.
Förderfähigkeit und Auflagen wirken sich unmittelbar auf den Wert und die Nutzbarkeit von
Flächen aus. Da ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen verpachtet ist, betreffen
die GAP-Regeln nicht nur aktive Landwirte, sondern auch Verpächter und Eigentümer. Wer Kauf,
Verkauf oder Verpachtung plant, sollte die aktuelle Förderlage in die Überlegungen
einbeziehen.