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| 08.08.2026

GAP 2026: Was sich bei der Agrarförderung ändert

GAP 2026: Was sich bei der Agrarförderung ändert

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist für viele Betriebe eine der wichtigsten

Einnahmequellen – Direktzahlungen machen einen erheblichen Teil des landwirtschaftlichen

Einkommens aus. Mit dem Antragsjahr 2026 treten erneut Änderungen in Kraft,

die sich direkt auf Bewirtschaftung und Antragstellung auswirken. Wir geben einen Überblick

über die wichtigsten Punkte.

Warum die GAP so wichtig ist

Die Bedeutung der Förderung lässt sich an einer Zahl ablesen: Laut Bundeslandwirtschafts­ministerium

beträgt der Anteil der EU-Zahlungen am Einkommen eines Betriebs im Schnitt rund

45 Prozent. Entsprechend genau

sollten Betriebe die jährlichen Anpassungen verfolgen – zumal die laufende Förderperiode

2023 bis 2027 ohnehin auf die nächste Reform ab 2028 zuläuft.

Höhere Prämien für Stilllegung und Brachen

Eine spürbare Änderung betrifft die Ökoregelung zu nichtproduktiven Flächen. Die Prämie für

die freiwillige Stilllegung wird 2026 deutlich angehoben – bei der entsprechenden

Ökoregelung von zuvor 200 Euro auf 600 Euro je Hektar. Zudem können Betriebe mit mehr als 10 Hektar

Ackerland bis zu 1 Hektar stilllegen und erhalten dafür eine Prämie, auch wenn dies den

sonst geltenden Anteil übersteigt.

Neue Spielräume beim Dauergrünland

Beim Schutz von Dauergrünland zeichnen sich mehr Flexibilität und neue Optionen ab. Im

Gespräch ist unter anderem eine Stichtagsregelung, nach der eine Fläche mit Ackerstatus zum

1. Januar 2026 diesen Status auch bei langjähriger Gras- oder Grünfutternutzung behält. Welche Variante Deutschland national umsetzt, war

zuletzt noch nicht abschließend entschieden – hier lohnt es sich, die aktuellen

Mitteilungen der Landwirtschaftskammern zu verfolgen.

Vereinfachungen und Ausnahmen für kleinere Betriebe

Das EU-Vereinfachungspaket bringt weitere Entlastungen. So sind Betriebe mit einer

Gesamtfläche von bis zu 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen hinsichtlich der

Konditionalität befreit, und bei einzelnen GLÖZ-Standards gelten erweiterte

Ausnahmegrenzen. Parallel steigt die Umschichtung von

Mitteln aus der ersten in die zweite Säule 2026 auf 15 Prozent – Geld, das verstärkt in Umwelt- und

Klimamaßnahmen sowie in die Entwicklung des ländlichen Raums fließt.

Was das für Flächeneigentümer bedeutet

Förderfähigkeit und Auflagen wirken sich unmittelbar auf den Wert und die Nutzbarkeit von

Flächen aus. Da ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen verpachtet ist, betreffen

die GAP-Regeln nicht nur aktive Landwirte, sondern auch Verpächter und Eigentümer. Wer Kauf,

Verkauf oder Verpachtung plant, sollte die aktuelle Förderlage in die Überlegungen

einbeziehen.