| 23.09.2026
Ackerland in Niedersachsen kostet heute im Schnitt rund 48.000 Euro pro Hektar – 2010 waren es noch etwa 17.000 Euro [1]. Für aktive Landwirte wird es damit immer schwerer, Flächen zur Aufstockung ihres Betriebs zu kaufen oder zu pachten, während außerlandwirtschaftliche Investoren zunehmend mitbieten. Niedersachsens Landesregierung will dem mit einem neuen Agrarstrukturgesetz entgegenwirken – mit spürbaren Folgen für alle, die Flächen kaufen oder verkaufen wollen.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Kaufpreisbremse von 30 Prozent: Liegt ein Angebot mehr als 30 Prozent über dem ortsüblichen Verkehrswert einer Fläche, kann die zuständige Behörde den Verkauf versagen. Bei Pachtverträgen greift eine ähnliche Regel ab 50 Prozent über der ortsüblichen Pacht [2]. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro geahndet werden können [3]. Zusätzlich soll auch der Verkauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften (Share Deals) künftig transparenter und genehmigungspflichtig werden – ein Bereich, der bislang kaum reguliert war [2].
Ziel der Landesregierung ist es, aktiven landwirtschaftlichen Betrieben den Zugang zu Acker- und Grünland zu erleichtern und Boden vor einer reinen Nutzung als Spekulationsobjekt zu schützen. Das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) bleibt dabei ein zentrales Instrument, mit dem Landwirte bei Flächenverkäufen an Investoren bevorzugt zum Zug kommen sollen [2].
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf bereits beschlossen und im September 2025 in den Landtag eingebracht; seither beraten die Fachausschüsse über die Vorlage [2]. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hatte ursprünglich mit einer Verabschiedung im Frühjahr 2026 gerechnet [4] – dieser Zeitplan ist inzwischen verstrichen: Der zuständige Ausschuss hat die abschließende Beratung zuletzt im März 2026 erneut vertagt, ein neuer Termin für die Verabschiedung steht derzeit nicht fest [7]. Nicht alle sind begeistert: Kommunen und Verbände befürchten, dass die zusätzlichen Nachweis- und Meldepflichten mehr Bürokratie schaffen, als sie Landwirten tatsächlich nützen [5]. Die Landesregierung verweist dagegen darauf, dass der zusätzliche Aufwand überschaubar bleibe, da etwa das ohnehin für den Agrarantrag benötigte Flächenregister mitgenutzt werden könne [6].
Für Landwirte, die aufstocken wollen, könnte das Gesetz den Wettbewerb um knappe Flächen fairer gestalten. Für Verkäufer und Erben – etwa im Rahmen einer Hofübergabe oder -auflösung – bedeutet die geplante Kaufpreisbremse aber auch: Der erzielbare Preis lässt sich künftig nicht mehr beliebig am freien Markt ausreizen, wenn Interessenten weit über dem Verkehrswert bieten. Wer eine Fläche verkaufen möchte, sollte den Gesetzgebungsprozess daher im Blick behalten und sich frühzeitig über den aktuellen Verkehrswert seiner Flächen informieren, statt allein auf das höchste Gebot zu warten.
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Stand: September 2026. Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren, ein Termin für die Verabschiedung steht noch nicht fest. Änderungen sind möglich. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.