| 26.09.2026
Das geplante Netzpaket und die EEG-Novelle der Bundesregierung sorgen für erhebliche Verunsicherung: Allein in Schleswig-Holstein stehen laut Branchenverband LEE Investitionen von 11,9 Milliarden Euro bis 2030 auf der Kippe.[1] Für Eigentümer, die über eine Verpachtung oder einen Verkauf ihrer Flächen für Windkraft oder Solar nachdenken, ist das ein Warnsignal – aber kein Grund, jetzt überstürzt zu handeln.
Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und an einem sogenannten Netzanschlusspaket. Aus Sicht des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) enthalten beide Vorhaben mehrere Punkte, die den weiteren Ausbau von Wind- und Solarparks massiv verteuern oder sogar unwirtschaftlich machen könnten: ein Redispatch-Vorbehalt, eine Wirkleistungsbegrenzung sowie ein verschärftes Referenzertragsmodell mit einer 80-Prozent-Deckelung, das windreiche Bundesländer wie Schleswig-Holstein besonders trifft.[1] Hinzu kommen aus Sicht der Branche zu geringe Ausschreibungsmengen bei Biogasanlagen. Das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, die Branche kritisiert aber bereits seit über einem Jahr eine mangelnde Einbindung ihrer Vorschläge.[1]
Wie groß die wirtschaftliche Bedeutung der Branche für ländliche Regionen ist, zeigen die Zahlen aus Schleswig-Holstein: Wind- und Solarenergie erwirtschafteten dort 2023 rund 315 Millionen Euro an Wertschöpfung, mittelfristig sollen es 546 Millionen Euro jährlich werden. In den vergangenen Jahren wurden bereits 29 Milliarden Euro investiert, rund 15.000 Menschen arbeiten in der Branche, und 2024 zahlten Betreiber von Wind- und Solarparks freiwillig 5,2 Millionen Euro an Standortkommunen.[1] LEE-Geschäftsführer Marcus Hrach warnt, dass gerade das Referenzertragsmodell für bestehende Finanzierungen zum Problem werden kann: „Wenn ein Windprojekt wegen eines ungünstigen Wetterjahres unter oder über diese Grenze fällt, kann die Finanzierung wegfallen.“[1]
Für Eigentümer, die eine Fläche für Windkraft oder Solar verpachtet haben oder verpachten wollen, ist vor allem ein Effekt relevant: Banken könnten künftig deutlich höhere Sicherheiten verlangen. LEE-Vorsitzender Christian Andresen rechnet damit, dass die geforderte Eigenkapitalquote von aktuell 10 bis 20 Prozent auf 30 bis 40 Prozent steigen könnte – eine Hürde, die vor allem Bürgerwindparks und kleinere Projektierer hart treffen würde.[1] Die Folge könnten zähere Verhandlungen, längere Vorlaufzeiten oder zusätzliche Finanzierungsvorbehalte in Pachtverträgen sein. Am grundsätzlichen Flächenbedarf ändert das jedoch wenig: Der politische Zwei-Prozent-Flächenzuweisung für Windkraft und der Zubau bei Agri-Photovoltaik bleiben bestehen, sodass gut angebundene Flächen weiterhin gefragt sind – der Wettbewerb um Flächen zwischen Landwirtschaft und Energie dürfte sich eher verschieben als abschwächen.
Wer aktuell einen Pachtvertrag für Wind- oder Solarflächen verhandelt, sollte besonders auf Finanzierungsvorbehalte, Laufzeiten und Rückbaubürgschaften achten – Orientierung bietet der kostenfreie Musterpachtvertrag für Freiflächen-PV. Auch bereits laufende Photovoltaik-Vorhaben sind von der EEG-Novelle betroffen, wie unser Beitrag zu den neuen EEG-Regeln zeigt. Wer sich angesichts der Unsicherheit nicht über Jahrzehnte binden möchte, hat mit einem Verkauf eine Alternative: Die Preise für Ackerland und Waldflächen mit Energiepotenzial liegen weiterhin auf hohem Niveau, wie unsere aktuelle Marktübersicht zu den Bodenpreisen 2026 zeigt.
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Stand: September 2026. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.